Vermietung Kunstrasen

Sie möchten mit Ihrer Mannschaft eine Trainingseinheit oder ein Spiel auf unserem Kunstrasenplatz ausrichten?

Unser Kunstrasenplatz an der Altshauser Straße kann für Spiele und Trainingseinheiten unter den u.a. Bedingungen angemietet werden.

Spiele bzw. Trainingseinheiten sind täglich von 11 bis 21 Uhr möglich.

Alle Termine, die nicht auf dem unten aufgeführten Belegungsplan zu finden sind, sind grundsätzlich buchbar. Unter der Woche bitte gezielt Anfragen, da unsere Aktiven und der FV Weithart auch auf dem Kunstrasen trainieren und nicht immer alle Termine aufgeführt sind.

Und So geht's

Anfragen, Absagen sowie Rückfragen bitte über das nachfolgende Kontaktformular übersenden.

Verantwortliche für die Kunstrasenvermietung:
Stefan Hornstein & Markus Schöb

E-Mail: kunstrasen@fcostrach.de

Die Anfrage wird in der Regel binnen 24 Stunden bearbeitet.

Platzmiete

Die Platzmietkosten betragen € 150,00 pro Spiel/Trainingseinheit.
Falls das Flutlicht benutzt wird erhöht sich der Betrag um € 30,00 € auf € 180,00.

Stornierungen werden nicht erstattet!

Den Schiedsrichter müssen die Vereine selbst beantragen und bezahlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Schiedsrichter-Einteiler Aktive, Florian Werkmann, Bad Saulgau.

Die Platzmietkosten bei Spielen/Trainingseinheiten sind durch den anmeldenden Verein zu überweisen. Nach erfolgter Überweisung ist der Kunstrasenplatz gebucht.

FC Ostrach 1919 e.V.
Betreff: Platzmiete Kunstrasenplatz Ostrach + Spielpaarung
VOBA OSTRACH
DE 60 6509 3020 0080 259 014

Rechtsbelehrung

Sobald eine formale Anmeldung eines Spiels/einer Trainingseinheit an o.g. E-Mail-Adresse erfolgt, erklärt sich der anmeldende Verein mit den o.g. Bedingungen in vollem Umfang einverstanden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen behält sich die der FC Ostrach 1919 e.V. als Eigentümer des Sportgeländes mit Kunstrasen ausdrücklich alle Rechtsansprüche vor. Insbesondere wird auf die Zahlungspflicht bei erfolgter Buchung, gleichwohl bei Wahrnehmen eines Termins wie auch bei nicht formal korrekter Stornierung hingewiesen.

1. Verbindlichkeit der Buchung

Eine Anfrage stellt noch keine verbindliche Reservierung dar. Ein Nutzungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des FC Ostrach e. V. zustande.

Mit der Buchung erkennt der anfragende Verein beziehungsweise die anfragende Organisation die nachfolgenden Buchungs- und Nutzungsbedingungen an.

2. Witterungsabhängige Nutzbarkeit des Platzes

Die Nutzbarkeit des Kunstrasenplatzes ist von den jeweiligen Witterungs-, Platz- und Sicherheitsverhältnissen abhängig. Eine uneingeschränkte Bespielbarkeit zu einem bestimmten Termin kann daher nicht garantiert werden.

Insbesondere bei Schnee, Eis, Frost, Starkregen, Sturm, Gewitter, außergewöhnlicher Hitze oder anderen Umständen, durch die eine sichere Nutzung nicht möglich ist oder Schäden am Kunstrasenplatz entstehen können, kann die Nutzung eingeschränkt oder vollständig untersagt werden.

Eine Verpflichtung des FC Ostrach e. V. zur Schneeräumung, Enteisung oder anderweitigen Herstellung der Bespielbarkeit besteht nicht.

3. Entscheidung über eine Platzsperrung

Die Entscheidung, ob der Kunstrasenplatz genutzt werden kann, trifft ausschließlich der FC Ostrach e. V. beziehungsweise eine von ihm beauftragte Person. Behördliche, kommunale oder verbandliche Platzsperrungen sind ebenfalls verbindlich.

Da sich die Witterungs- und Platzverhältnisse kurzfristig verändern können, kann eine endgültige Entscheidung gegebenenfalls erst am Nutzungstag oder unmittelbar vor dem vereinbarten Termin getroffen werden.

Der FC Ostrach e. V. informiert den buchenden Verein über eine absehbare Platzsperrung so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorankündigungsfrist besteht nicht.

4. Folgen einer wetterbedingten Platzsperrung

Kann der Kunstrasenplatz aufgrund einer vom FC Ostrach e. V. ausgesprochenen Platzsperrung nicht genutzt werden, wird eine bereits entrichtete Platzmiete zurückerstattet. Alternativ kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatztermin vereinbart werden.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzplatzes oder eines bestimmten Ersatztermins besteht nicht.

Eine wetterbedingte Platzsperrung durch den FC Ostrach e. V. gilt nicht als kostenpflichtige Stornierung durch den buchenden Verein.

5. Reise-, Unterkunfts- und sonstige Fremdkosten

Die Buchung von Unterkünften, Beförderungsleistungen, Verpflegung oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes wirtschaftliches Risiko des buchenden Vereins.

Der FC Ostrach e. V. ist nicht Vertragspartner solcher Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde.

Bei einer wetterbedingten, behördlichen oder aus Sicherheitsgründen erforderlichen Platzsperrung übernimmt der FC Ostrach e. V. insbesondere keine Erstattung von:

  • Übernachtungs- und Hotelkosten,
  • Reise-, Fahrt- oder Buskosten,
  • Verpflegungs- und Organisationskosten,
  • Kosten für Trainer, Betreuer oder Schiedsrichter,
  • Stornierungsgebühren Dritter,
  • entgangenem Gewinn oder sonstigen mittelbaren Schäden.

Den buchenden Vereinen wird empfohlen, Unterkünfte und Beförderungsleistungen mit kurzfristig stornierbaren Bedingungen zu buchen beziehungsweise einen geeigneten Versicherungsschutz abzuschließen.

6. Stornierung durch den buchenden Verein

Kann oder möchte der buchende Verein den bestätigten Termin nicht wahrnehmen, ist der FC Ostrach e. V. unverzüglich schriftlich zu informieren.

Für Stornierungen durch den buchenden Verein gelten folgende Bedingungen:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung,
  • 7 bis 13 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent der vereinbarten Platzmiete,
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Platzmiete.

Dem buchenden Verein bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem FC Ostrach e. V. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, wird die dadurch erzielte Platzmiete angerechnet.

7. Abbruch einer bereits begonnenen Nutzung

Muss eine bereits begonnene Nutzung aufgrund plötzlich eintretender Witterungsbedingungen, einer Gefahr für Personen oder möglicher Schäden an der Sportanlage abgebrochen werden, entscheidet der FC Ostrach e. V. über das weitere Vorgehen.

Bei einem Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Nutzungszeit kann nach Verfügbarkeit eine anteilige Gutschrift oder ein Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch auf Erstattung sonstiger Aufwendungen oder Fremdkosten besteht nicht.

8. Haftung und Versicherung

Die sportliche Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung. Der buchende Verein ist für die ordnungsgemäße Aufsicht über seine Spieler, Trainer, Betreuer, Zuschauer und sonstigen Begleitpersonen verantwortlich.

Der buchende Verein hat sicherzustellen, dass für die geplante Nutzung ein ausreichender Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz besteht.

Der FC Ostrach e. V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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